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LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2009 - L 2 SF 16/09 AB (R) |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.10.2009 - L 2 SF 16/09 AB (R) (https://dejure.org/2009,117012)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Oktober 2009 - L 2 SF 16/09 AB (R) (https://dejure.org/2009,117012)
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Hannover - S 13 R 380/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2009 - L 2 SF 16/09 AB (R)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90
Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2009 - L 2 SF 16/09
Namentlich hat die Urkundsbeamtin keine Umstände angezeigt, die ihre Ablehnung rechtfertigen könnten, wie dies bei dem vom BVerfG in seinem Beschluss vom 8. Juni 1993 (1 BvR 878/90 - E 89, 28) zu beurteilenden Sachverhalt der Fall war. - BFH, 17.04.1996 - I B 134/95
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2009 - L 2 SF 16/09
Dies würde selbst dann gelten, wenn diese Entscheidung, dem Vortrag des Antragstellers entsprechend, in verfahrensrechtlicher Hinsicht rechtswidrig sein sollte, es sei denn, die Unrichtigkeit der Entscheidungen ließe auf eine unsachliche Einstellung oder Willkür der Richter schließen (vgl. BFH, Beschluss vom 17. April 1996 - I B 134/95 - NVwZ 1998, 663 mwN). - BVerfG, 28.01.1960 - 1 BvR 145/58
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vorenthalten einer …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2009 - L 2 SF 16/09
Mangels tatsächlicher Angaben in dieser Erklärung konnten solche auch nicht zum Nachteil des Klägers in dem nachfolgenden Beschluss vom 18. Mai 2009 verwertet werden; insofern unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt grundlegend etwa von der der Entscheidung des BVerfG vom 28. Januar 1960 (1 BvR 145/58, 1 BvR 746/58 - E 10, 274) zugrundeliegenden Sachlage.