Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2009 - L 2 SF 16/09 AB (R)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,117012
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2009 - L 2 SF 16/09 AB (R) (https://dejure.org/2009,117012)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.10.2009 - L 2 SF 16/09 AB (R) (https://dejure.org/2009,117012)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Oktober 2009 - L 2 SF 16/09 AB (R) (https://dejure.org/2009,117012)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,117012) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Hannover - S 13 R 380/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2009 - L 2 SF 16/09 AB (R)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2009 - L 2 SF 16/09
    Namentlich hat die Urkundsbeamtin keine Umstände angezeigt, die ihre Ablehnung rechtfertigen könnten, wie dies bei dem vom BVerfG in seinem Beschluss vom 8. Juni 1993 (1 BvR 878/90 - E 89, 28) zu beurteilenden Sachverhalt der Fall war.
  • BFH, 17.04.1996 - I B 134/95

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2009 - L 2 SF 16/09
    Dies würde selbst dann gelten, wenn diese Entscheidung, dem Vortrag des Antragstellers entsprechend, in verfahrensrechtlicher Hinsicht rechtswidrig sein sollte, es sei denn, die Unrichtigkeit der Entscheidungen ließe auf eine unsachliche Einstellung oder Willkür der Richter schließen (vgl. BFH, Beschluss vom 17. April 1996 - I B 134/95 - NVwZ 1998, 663 mwN).
  • BVerfG, 28.01.1960 - 1 BvR 145/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vorenthalten einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2009 - L 2 SF 16/09
    Mangels tatsächlicher Angaben in dieser Erklärung konnten solche auch nicht zum Nachteil des Klägers in dem nachfolgenden Beschluss vom 18. Mai 2009 verwertet werden; insofern unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt grundlegend etwa von der der Entscheidung des BVerfG vom 28. Januar 1960 (1 BvR 145/58, 1 BvR 746/58 - E 10, 274) zugrundeliegenden Sachlage.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht